Antwort zur Anfrage zum Sachstand PV- Anlagen und Ladeinfrastuktur für Elektrofahrzeuge in Neuenhagen bei Berlin
Wo kann das Ergebnis der Prüfung der gemeindeeigenen Gebäude eingesehen werden und welche Angebote für die Errichtung der PV-Anlagen wurden bisher eingeholt und beauftragt? Die Prüfung der kommunalen Einrichtungen bzgl. der PV-Einrichtungen wurde Anfang desJahres 2023 vorgenommen. Die Übersicht hierzu wird als Anlage bei der Beantwortung derFrage in schriftlicher Form beigefügt. Der Beschussantrag AN 008/2022 sah keine Einholung bzw. Beantragung zur Errichtung vonPV-Anlagen vor, demnach wurde dies auch nicht veranlasst, zumal keine Haushaltsmittel hierzu geplant worden sind.
Eine Übersicht aller gemeindeeigenen Gebäude und die daraus resultierenden Verbräuche sind im aktuellen Energiebericht des Jahres 2022 nachzulesen. Mit wenigen Ausnahmen ist Gas der Hauptprimärenergieträger. Möglichkeiten der energetischen Sanierung können erst dann eruiert werden, wenn die Gesetzgebung des Bundes und die Ratifizierung durch die Länder zu dieser „Wärmewende“ abgeschlossen sind. Kosten werden nicht öffentlich beziffert, da hier vergaberechtliche Bedenken vorliegen. Die Gemeinde schreibt eventuell im III. Quartal 2023 die Stromversorgung aus. Überlegungen hierzu werden geprüft.
Kosten werden nicht öffentlich beziffert, da hier vergaberechtliche Bedenken vorliegen. Die Gemeinde schreibt eventuell im III. Quartal 2023 die Stromversorgung aus. Überlegungen hierzu werden geprüft.
Wenn bisher kein Ergebnis vorliegt, wann ist in diesem Jahr mit der Vorlage der Ergebnisse zu rechnen? Siehe Frage 1
Wann fand das Gespräch mit dem Energiebüro MOL statt und welches Ergebnis wurde erzielt? Das Energiegespräch fand bereits am 18.01.2023 mit der Regionalplanung Oder-Spree statt. Ich als Bürgermeister hatte hierzu bereits am 13.02.2023 in meinen Mitteilungen in der GVT hierzu berichtet. Das damalige Ergebnis war ernüchternd. Themen waren die Kommunale Wärmeplanung und weiterhin gab es einen Austausch im Hinblick auf mögliche Fördermittel seitens des Landes oder Bundes zu Umbaumaßnahmen energetische Sanierungen. Es wurde deutlich, dass es damals keine Fördermittel weder für die Errichtung von Solaranlagen noch den Ersatz für Gasheizungen zu Luftwärmepumpen gab. Der Tatbestand wird sich hoffentlich mit der neuen Gesetzgebung zu diesem Thema ändern.
Gibt es vertiefte Gespräche mit Anbietern von Ladeinfrastruktur für neuralgische Standorte wie Schulen oder Sporteinrichtungen, wenn ja, für welche Standorte konkret? Wann ist mit einer entsprechenden Vorlage für die Umsetzung des Aufbaus zu rechnen? Herr Scharnke verweist hierzu auf die erste Frage, wo er bereits mitteilte: gibt es nicht, allerdings wird es in Kürze hierzu Gespräche zum Schulstandort Gruscheweg geben müssen, da wir hier dazu verpflichtet sind, 5 Ladesäulen zu errichten und noch einen Betreiber finden müssen.