Antwort zur Anfrage zum Vereinsbetrieb für Vereine an einem Standort in Neuenhagen bei Berlin
Welche Grundstücke zwischen den Straßen Altlandsberger Straße, Gruscheweg, Am Wall und Autobahn BAB 10 befinden sich im Eigentum der Gemeinde und inwiefern ist hier die Bebaubarkeit mit Sportanlagen durch Dienstbarkeiten und öffentliche Vorschriften eingeschränkt? Beigefügt erhalten Sie -nicht öffentlich- eine Zusammenstellung von Grundstücken, die nach erster Sichtung für die Bebauung mit Sportstätten geeignet erscheinen. Für die Errichtung eines weiteren Spielfeldes kommt aus Sicht der Verwaltung insbesondere das Flurstück des Schulcampus Gruscheweg in Frage. Den Festsetzungen im Bebauungsplan Schul- und Sportstandort Gruscheweg entsprechend, ist die Errichtung möglich.
Gibt es Überlegungen der Gemeinde, einen Sportstättenbetrieb durch einen Verein vor Ort zu ermöglichen? Nein, es gibt keine Überlegungen dazu.
Welche Gespräche hat die Gemeinde bisher mit den Vereinen diesbezüglich geführt? Bisher fanden keine Gespräche mit Vereinen zu diesem Thema statt.