Antwort zur Anfrage zur Prüfung eines zusätzlichen Kunstrasenplatzes am Jahnsportplatz und möglicher Finanzierung im Doppelhaushalt 2027/2028

  1. Kosten und Realisierbarkeit
    Welche Gesamtkosten wären nach erster Einschätzung der Verwaltung für die Errichtung eines
    zusätzlichen Kunstrasenplatzes am vorgeschlagenen Standort zu erwarten?

    800.000 € sind eine gute Schätzung für die Errichtung eines neuen Kunstrasenplatzes. Meines
    Wissen nach kam die Einschätzung auch aus der Verwaltung.


    Ist der vom FC vorgeschlagene Standort grundsätzlich geeignet? Falls nicht, welche Hindernisse
    bestehen und welche Alternativflächen kommen in Betracht?

    Geeignet ja, der Standortvorschlag kam aus der Verwaltung. Allerdings müssen noch
    Bodenproben entnommen werden, um die Eignung belastbar feststellen zu können.
    Alternative Baufelder sind im Gruscheweg oder in der Renaturierungsfläche an der Autobahn
    möglich.


  2. Bestehender Kunstrasenplatz
    Welche Maßnahmen sind am bestehenden Kunstrasenplatz derzeit vorgesehen?
    Ertüchtigung/Sanierung des Kunstrasenplatzes

    Welcher finanzielle Umfang ist hierfür im Doppelhaushalt eingeplant?
    211.000 € sind für diese Maßnahme im Jahr 2027 vorgesehen.

    Wie lange kann der bestehende Kunstrasenplatz bei regulärer Pflege und notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen voraussichtlich weiter genutzt werden?
    Die Nutzungsdauer beträgt etwa 10 Jahre.

  3. Umpriorisierung vorhandener Mittel
    Können für den bestehenden Kunstrasenplatz vorgesehene Investitionsmittel ganz oder teilweise für die Errichtung eines zusätzlichen Kunstrasenplatzes verwendet werden?
    Ja. Doch dann wird der bestehende Kunstrasenplatz nicht saniert und wird demnächst unbespielbar. Eine Kapazitätserhöhung wäre damit gescheitert.

    Welcher Finanzierungsbeitrag könnte dadurch realistisch erbracht werden?
    Ist der Zweck, dass die Spielkapazitäten erhöht werden sollen, ist die Ertüchtigung des alten
    Platzes notwendig. Demnach ist der Finanzierungsbeitrag 0 €.


  4. Finanzierung innerhalb des Investitionshaushaltes
    Welche Investitionsmaßnahmen des Doppelhaushaltes 2027/2028 könnten aus Sicht der Verwaltung zeitlich verschoben, gestreckt oder reduziert werden, um Mittel für einen zusätzlichen Kunstrasenplatz bereitzustellen?
    Wir bitten hierbei insbesondere um Prüfung der Ansätze für:
    a) Hardware IT Rathaus,
    Der wesentliche Posten ist die die Erneuerung der Server mit 350 TEUR. Hier zu erneuernde Servertechnik ist 2027 7 Jahre in Betrieb. Damit ist maximale betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erreicht. Diese Investitionsmaßnahme ist zwingend umzusetzen, um die Funktionsfähig der Verwaltung zu erhalten. Die Verwaltung ist eine Pflichtaufgabe. Ein Verzicht zugunsten eines zusätzlichen Kunstrasenplatzes (freiwillige Aufgabe) ist grob fahrlässig.

    b) Sonstige unbebaute Grundstücke,
    Bei diesem Posten handelt es sich um einen pauschalen Ansatz, der gebildet wird, um auf unvorhergesehene Grundstücksankäufe reagieren zu können. Insbesondere zur Finanzierung der Ausübung von Vorkaufsrechten, Rückkauf von Erbbaurechten bzw. zum Ankauf von Teilflächen zur Umsetzung von Investitionsmaßnahmen, Bereinigung von Flurstücken. Grundsätzlich können diese Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung umgeschichtet werden. Bezogen auf das Investitionsvolumen für den zusätzlichen Kunstrasenplatz bedeutet eine Umschichtung, dass der Verwaltung für den v.g. Zweck 2027 100 T€ zur Verfügung stehen und 2028 ebenfalls 100 T€. Dem Prinzip der Jährlichkeit und den rechtlichen Festlegungen folgend ist die Umsetzung der
    Maßnahme Kunstrasenplatz in Höhe von 400 TEUR für 2027 sowie 400 TEUR für 2028 zu planen.

    Mit den nach Kürzung zu Verfügung stehenden Mitteln, ist die Gemeinde Neuenhagen bei Berlinggf. handlungsunfähig. Dies könnte auch Pflichtaufgaben in diesem Bereich betreffen.


    c) Sanierung Ostflügel Scheune im Sport- und Geschichtspark.
    Bei der Sanierung des Ostflügels handelt es sich wie bei der Errichtung des Sportplatzes um eine freiwillige Leistung. Insofern ist eine Umschichtung phasengleich möglich. In der HH-Planung 2029 ff ist festzustellen, ob für die Sanierung der Querscheune Mittel über den für 2029 veranschlagten Betrag hinausgehend, Mittel bereitgestellt werden können. Die Entscheidung hierzu obliegt der Gemeindevertretung.

    Sind darüber hinaus weitere geeignete Umschichtungsmöglichkeiten erkennbar?
    Sämtliche Maßnahmen, die in dem Haushalt geplant wurden, sind grundsätzlich notwendig. Die Verwaltung hat den Versuch unternommen, Prioritäten aufzustellen und diese auf die nächsten Jahre zu verteilen. Werden Maßnahmen aus finanziellen Gründen nicht realisiert, werden sie möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt realisiert. Es obliegt den Gemeindevertretern festzustellen, was und wie in den nächsten Haushaltsjahren realisiert werden soll bzw. muss. Insgesamt ist aus heutiger Sicht das Gesamtvolumen der Investitionsmaßnahmen das maximal mögliche. Eher ist auf freiwillige Maßnahmen zu verzichten, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten.

  5. Oberschulneubau
    Bestehen nach aktuellem Planungsstand beim Neubau der Oberschule Möglichkeiten zur Kostenoptimierung oder zeichnen sich Minderbedarfe gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen ab?
    Ein Teil der Finanzierung der Oberschule wird mit Fremdkapital erfolgen. Zeichnen sich Minderbedarfe ab, führen diese zur Verringerung des Fremdkapitals.

    Falls ja, könnten hierdurch freiwerdende Mittel für andere Investitionen, insbesondere zur Erweiterung der Sportplatzkapazitäten, genutzt werden?
    Das Fremdkapital steht ist für die Ausfinanzierung der in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Maßnahmen vorgesehen. Minderbedarfe reduzieren das Fremdkapital entsprechend. Insofern werden keine Mittel frei.
    Entfällt.


  6. Fördermittel
    Welche Förderprogramme von Bund, Land oder sonstigen Fördermittelgebern kommen für einenzusätzlichen Kunstrasenplatz in Betracht?
    Für die Errichtung eines zusätzlichen Kunstrasenplatzes kommt eine Förderung über den „Goldenen Plan Brandenburg 2026-2029“ in Betracht. Das Programm fördert vorrangig Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen; in Ausnahmefällen können aber auch kommunale Sportstätten berücksichtigt werden. Die Antragstellung erfolgt nicht unmittelbar durch die Gemeinde, sondern durch den Verein mittels Vorantrag beim zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportbund bis zum 1. Mai für das Folgejahr. Da die Frist für das Förderjahr 2027 bereits abgelaufen ist, wäre bei einer Antragstellung bis zum Mai 2027 eine Berücksichtigung für das Förderjahr 2028 möglich. Voraussetzung ist die Aufnahme des Vorhabens in die vom MBJS bestätigte landesweite Projektliste.

    Wie bewertet die Verwaltung insbesondere die Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesprogramms zur Sanierung kommunaler Sportstätten?
    Dieses Förderprogramm ist gut geeignet kommunale Sportplätze zu sanieren. Allerdings fanden wir keine Berücksichtigung.

  7. Wirtschaftliche Bewertung
    Wie bewertet die Verwaltung die beiden Varianten:
    – Sanierung des bestehenden Kunstrasenplatzes,
    – Errichtung eines zusätzlichen Kunstrasenplatzes bei möglichst langer Weiternutzung des vorhandenen Platzes?

    Welche Variante bietet aus Sicht der Verwaltung langfristig den größeren Nutzen hinsichtlich Kapazität, Wirtschaftlichkeit und Sportentwicklung?

    Die Beantwortung der Fragestellungen wäre unseriös, da zu viele Faktoren bestehen, welche nicht durch die Verwaltung benannt oder beeinflusst werden können.

  8. Finanzierungsvorschlag
    Kann die Verwaltung für die Haushaltsberatungen einen konkreten Finanzierungsvorschlag vorlegen, wie ein zusätzlicher Kunstrasenplatz mit einem Kostenrahmen von bis zu 1 Mio. Euro ohnezusätzliche Kreditaufnahme und möglichst ohne Erhöhung des Gesamtinvestitionsvolumens realisiert werden könnte?
    Bitte beachten Sie die Antwort unter Punkt 4.