Schneeräumungspflicht per Hand vorerst verhindert

In der gestrigen letzten Gemeindevertretersitzung ging es unter anderem um eine neue Straßenreinigungssatzung. Darin enthalten war ein in § 5 Absatz 2 Nr. 7 geplantes Verbot, nicht befestigte Bürgersteige mit Fahrzeugen von Schnee zu befreien. Allenfalls handgeführte Reinigungsgeräte sollen ab sofort erlaubt sein, nicht jedoch Räumfahrzeuge.
 
Die Fraktion Freie Mitte hat sich hier erfolgreich gegen einen Beschluss der Satzung einsetzen können.
 
„Schon heute bekommt man kaum noch einen Winterdienst für die Reinigung der Gehwege vor dem Grundstück“, bemängelte Rico Obenauf die Vorlage, „wir können hier keine Räumpflicht auferlegen, wenn schon erkennbar ist, dass hier ein Großteil der Bevölkerung zum Beispiel aus Altersgründen nicht in der Lage sein wird, der Räumpflicht nachzukommen. Die neue Pflicht, die Schneebeseitigung händisch vorzunehmen, würde noch mehr Gehwege für gewerbliche Winterdienste unattraktiv machen. Immer mehr Anbieter kündigen ihre Verträge, weil sie kein Personal haben. Dieses Problem würde sich verstärken.“
 
Alternativ soll überlegt werden, mit Schildern auf einen eingeschränkten Winterdienst hinzuwiesen oder endlich für eine Befestigung der Gehwege zu sorgen.
 
Ebenfalls in der Kritik stand die Tonnagebegrenzung für Räumfahrzeuge, die befestigte Gehwege befahren dürfen.
 
„Es gibt kaum ein Fahrzeug im Bauhof, welches weniger als 2,5 Tonnen wiegt“, kritisiert Steffen Napieraj, „auch die in Aussicht gestellte Erhöhung auf 3,5 Tonnen wird wohl für ein voll ausgerüstetes Reinigungsfahrzeug mit Anbauteilen zu wenig sein. Dafür haben solche Fahrzeuge auch breite Reifen, um hier Schäden zu vermeiden. Die Festsetzung der Satzung verhindert, dass wir mit unseren eigenen Fahrzeugen Wege reinigen können. Dem kann ich nicht zustimmen.“
 
Dies hat die anderen Fraktionen überzeugt und die Vorlage geht nun wieder in die Ausschüsse zur erneuten Beratung zurück.
Den entsprechenden Vergleich zur Satzungsänderung finden sie hier:
 
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