Wir stellen uns in Hoppegerten und Neuenhagen für unterschiedlichen Wahlen auf, um Ihre Interessen auf der entsprechenden Ebene zu vertreten.
Wir kandidieren nicht für Bundestags- und Europawahlen.
Wahl zur Gemeindevertretung
Gewählt wird in Ihrem Wahllokal der Gemeindevertreter oder Vertreterin, der die Interessen im Rathaus nach den Wahlen vertritt. Die Bewerber können in einer Wählergruppe, einer Partei organisiert oder als Einzelkandidat aufgestellt werden. Die Gemeindevertreter werden für eine Wahlperiode von insgesamt 5 Jahren bei den Kommunalwahlen in direkter Wahl von den Einwohnern von Hoppegarten und Neuenhagen gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand am 26. Mai 2019 statt. Gewählt werden, darf jede natürliche, wahlberechtigte Person die Ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Neuenhagen hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Informationen kann man Ihnen direkt im Wahllokal geben.
Wie viele Stimmen habe ich?
Jeder Wähler hat drei Stimmen. Diese kann er einem einzigen Bewerber oder einer einzigen Liste geben.
Es ist aber auch erlaubt, für mehrere Kandidaten einer Liste zu stimmen – oder seine Stimmen auf Listen und Bewerber verschiedener Parteien und Wählergruppen zu verteilen. Bei mehr als drei Kreuzen verliert der ganze Stimmzettel seine Gültigkeit. Bei der Stimmabgabe muss sich die Wählerin / der Wähler nicht an die Reihenfolge der jeweilien Liste halten.
Wahlberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Vollendung des
16. Lebensjahr
Die nächste Wahl findet am 09.06.2024 statt.
Sie wollen Gemeindevertreter bei den nächsten Wahlen werden?
Dann sollten Sie mit uns in Kontakt treten und bei uns Mitglied werden. Näheres dazu finden Sie hier
Wahlergebnis der letzten Wahl in Neuenhagen
Wahlergebnis der letzten Wahl in Hoppegarten
Wahlprogramm zur Wahl 2024 für Neuenhagen
Wahlprogramm zur Wahl2024 für Hoppegarten
Unsere Kandidaten für die Wahlen 2024 für Neuenhagen
Unsere Kandidaten für die Wahlen 2024 für Hoppegarten
Alle Kandidaten für die Wahlen 2024 für Neuenhagen
Alle Kandidaten für die Wahlen 2024 für Hoppegarten
Wahlergebnis 2024 in Neuenhagen
Wahlergebnis 2024 in Hoppegarten
Wahlen zum Kreistag Märkisch-Oderland
Gewählt wird im Wahllokal der Kreistagsabgeordnete der die Interessen im Kreistag nach den Wahlen vertritt. Die Bewerber können in einer Wählergruppe, einer Partei organisiert oder als Einzelkandidat aufgestellt werden. Die Kreistagsabgeordneten werden für eine Wahlperiode von 5 Jahren bei den Kommunalwahlen in direkter Wahl von den Einwohnern eines Wahlbezirkes gewählt. Die letzte Kreistagswahl fand am 26. Mai 2019 statt. Gewählt werden, darf jede natürliche, wahlberechtigte Person die Ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft im Landkreis Märkisch -Oderland hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Informationen kann man Ihnen direkt in Ihrem Wahllokal geben.
Wie viele Stimmen habe ich?
Jeder Wähler hat drei Stimmen. Diese kann er einem einzigen Bewerber oder einer einzigen Liste geben.
Es ist aber auch erlaubt, für mehrere Kandidaten einer Liste zu stimmen – oder seine Stimmen auf Listen und Bewerber verschiedener Parteien und Wählergruppen zu verteilen. Bei mehr als drei Kreuzen verliert der ganze Stimmzettel seine Gültigkeit. Bei der Stimmabgabe muss sich die Wählerin / der Wähler nicht an die Reihenfolge der jeweilien Liste halten.
Wahlberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Vollendung des
16. Lebensjahr
Die nächste Wahl findet am 09.06.2024 statt.
Sie wollen Kreistagsabgeordneter bei den nächsten Wahlen werden?
Dann sollten Sie mit uns in Kontakt treten und bei uns Mitglied werden. Näheres dazu finden Sie hier
Wahlergebnis der letzten Wahl zum Kreistag
Alle Kandidaten zur Kreistagswahl 2024
Wahlen zum Landtag Brandenburg
Gewählt wird im Wahllokal der Landtagsabgeordnete der die Interessen im Bundesland nach den Wahlen vertritt. Die Bewerber können in einer Wählergruppe, einer Partei organisiert oder als Einzelkandidat aufgestellt werden. Die Landtagsabgeordneten werden für eine Wahlperiode von 5 Jahren bei den Landtagswahlen in direkter und indirekter Wahl von den Einwohnern eines Bundeslandes gewählt. Die letzte Landtagswahl fand am 01. September 2019 statt. Gewählt werden, darf jede natürliche, wahlberechtigte Person die Ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft im Land Brandenburg hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Informationen kann man Ihnen direkt in Ihrem Wahllokal geben.
Wie viele Stimmem habe ich?
Jede Wählerin und jeder Wähler in Brandenburg hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die Direktkandidatin bzw. der Direktkandidat eigenen Wahlkreis gewählt. Wer im Wahlkreis die meisten dieser Stimmen bekommt, zieht direkt in den Landtag ein. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei oder Vereinigung. Diese Stimme bestimmt dann auch die prozentuale Sitzverteilung im Landtag.
Was ist die 5% Hürde?
Eine Partei oder Vereinigung muss mindestens fünf Prozent aller Landesstimmen in Brandenburg erringen, um Abgeordnete in den Landtag schicken zu können. Schafft sie das nicht, ist sie nicht im Landtag vertreten. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Wenn eine Partei ein Direktmandat in einem Wahlkreis erringt, erhält sie so viele Sitze im Landtag, wie es ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht.
Wahlberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Vollendung des
16. Lebensjahr
Die nächste Wahl findet am 22.09.2024 statt.
Wahlergebnis 2024 zum Lantag in Brandenburg
Wahlergebnis der 2019 zum Landtag Brandenburg
Warum ist es wichtig, zur Wahl zu gehen?
Eine Demokratie funktioniert nicht ohne Wählerinnen und Wähler.
Wenn man nicht wählen geht, werden andere für dich entscheiden.
Eine aktive Beeinflussung der Politik passiert nur, wenn du dein Recht zu wählen auch nutzt.
Wenn du vertreten werden möchtest, dann musst du auch jemanden wählen, der dich vertritt.
Wählen zu gehen ist ein Privileg