Wahlen in Hoppegarten, Neuenhagen, Kreistag und Landtag

Für unsere Nachbarn – Politik, die das Leben berührt

Wenn die 87-jährige Frau Meier aus der Lindenstraße zum Arzt muss, aber der Bus nicht mehr bis zur Praxis fährt. Wenn Familie Schmidt seit zwei Jahren auf einen Kitaplatz für ihre Tochter wartet. Wenn der Jugendclub schließen muss, weil das Geld fehlt. Dann wird aus großer Politik ganz persönliche Realität.

In Hoppegarten und Neuenhagen kennen wir diese Geschichten. Wir leben sie mit, denn wir sind Teil dieser Gemeinschaft. Unsere politische Arbeit beginnt nicht mit Wahlkampf und endet nicht mit Wahlen – sie findet täglich statt, an der Supermarktkasse, beim Elternabend, im Gespräch mit dem Nachbarn über den Gartenzaun.

Wo wir für Sie da sind

In der Gemeindevertretung kämpfen wir für die Dinge, die wirklich zählen. Wenn Rentner Werner K. erzählt, dass er drei Monate auf einen Facharzttermin warten muss, dann wird das unser Auftrag. Wenn alleinerziehende Mutter Jana S. nicht weiß, wohin mit ihrem Kind, weil die Betreuung fehlt, dann ist das unsere Aufgabe.

Bei Landtags- und Kreistagswahlen sorgen wir dafür, dass unsere Stimme auch dort ankommt, wo die großen Entscheidungen fallen. Denn was nützt die beste Gemeindepolitik, wenn der Kreis die Mittel streicht oder das Land andere Prioritäten setzt?

Bei Bürgermeisterwahlen setzen wir auf Menschen, die verstehen, was es bedeutet, wenn der letzte Laden in der Gemeinde zumacht oder wenn Jugendliche keine Perspektive sehen. Führung beginnt mit Zuhören – und genau solche Persönlichkeiten unterstützen wir.

Warum wir hier bleiben

Während andere in Berlin oder Brüssel über uns reden, bleiben wir hier und reden mit Ihnen. Bundestags- und Europawahlen überlassen wir anderen – nicht aus Desinteresse, sondern aus Überzeugung.

Denn hier, in unseren Gemeinden, kennen wir noch die Namen. Hier wissen wir, dass hinter jeder Statistik ein Mensch steht. Hier können wir noch etwas bewegen, ohne uns in jahrelangen Verfahren zu verlieren.

Kommunalpolitik ist Politik mit Hand und Herz. Es ist die Politik der kurzen Wege und der direkten Begegnung. Wenn wir einen Spielplatz sanieren, sehen wir die Kinder darauf spielen. Wenn wir eine Bushaltestelle barrierefrei umbauen, begegnen wir den Menschen, die sie nutzen.

Das ist unsere Art, Politik zu machen: nah bei den Menschen, konkret in den Lösungen, ehrlich in den Worten. Denn am Ende des Tages zählt nicht, was wir versprochen haben – sondern was wir für unsere Nachbarn erreicht haben.

Wahlen zur Gemeindevertretung Hoppegarten Neuenhagen

Wahl zur Gemeindevertretung

Gewählt wird in Ihrem Wahllokal der Gemeindevertreter oder Vertreterin, der die Interessen im Rathaus nach den Wahlen vertritt. Die Bewerber können in einer Wählergruppe, einer Partei organisiert oder als Einzelkandidat aufgestellt werden. Die Gemeindevertreter werden für eine Wahlperiode von insgesamt 5 Jahren bei den Kommunalwahlen in direkter Wahl von den Einwohnern von Hoppegarten und Neuenhagen gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand am 26. Mai 2019 statt. Gewählt werden, darf jede natürliche, wahlberechtigte Person die Ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Neuenhagen hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Informationen kann man Ihnen direkt im Wahllokal geben.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jeder Wähler hat drei Stimmen. Diese kann er einem einzigen Bewerber oder einer einzigen Liste geben.

Es ist aber auch erlaubt, für mehrere Kandidaten einer Liste zu stimmen – oder seine Stimmen auf Listen und Bewerber verschiedener Parteien und Wählergruppen zu verteilen. Bei mehr als drei Kreuzen verliert der ganze Stimmzettel seine Gültigkeit. Bei der Stimmabgabe muss sich die Wählerin / der Wähler nicht an die Reihenfolge der jeweilien Liste halten.

Wahlberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Vollendung des
16. Lebensjahr

Die nächste Wahl findet 2029 statt.

Sie wollen Gemeindevertreter bei den nächsten Wahlen werden?
Dann sollten Sie mit uns in Kontakt treten und bei uns Mitglied werden. Näheres dazu finden Sie hier

Wahlergebnis 2024 in Neuenhagen
Wahlergebnis 2024 in Hoppegarten

 
Wahlen zum Kreistag Märkisch-Oderland

Wahlen zum Kreistag Märkisch-Oderland

Gewählt wird im Wahllokal der Kreistagsabgeordnete der die Interessen im Kreistag nach den Wahlen vertritt. Die Bewerber können in einer Wählergruppe, einer Partei organisiert oder als Einzelkandidat aufgestellt werden. Die Kreistagsabgeordneten werden für eine Wahlperiode von 5 Jahren bei den Kommunalwahlen in direkter Wahl von den Einwohnern eines Wahlbezirkes gewählt. Die letzte Kreistagswahl fand am 26. Mai 2019 statt. Gewählt werden, darf jede natürliche, wahlberechtigte Person die Ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft im Landkreis Märkisch -Oderland hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Informationen kann man Ihnen direkt in Ihrem Wahllokal geben.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jeder Wähler hat drei Stimmen. Diese kann er einem einzigen Bewerber oder einer einzigen Liste geben.

Es ist aber auch erlaubt, für mehrere Kandidaten einer Liste zu stimmen – oder seine Stimmen auf Listen und Bewerber verschiedener Parteien und Wählergruppen zu verteilen. Bei mehr als drei Kreuzen verliert der ganze Stimmzettel seine Gültigkeit. Bei der Stimmabgabe muss sich die Wählerin / der Wähler nicht an die Reihenfolge der jeweilien Liste halten.

Wahlberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Vollendung des
16. Lebensjahr

Die nächste Wahl findet 2029 statt.

Sie wollen Kreistagsabgeordneter bei den nächsten Wahlen werden?
Dann sollten Sie mit uns in Kontakt treten und bei uns Mitglied werden. Näheres dazu finden Sie hier

Wahlergebnis der letzten Wahl 2024 zum Kreistag

Wahlen zum Landtag Brandenburg

Wahlen zum Landtag Brandenburg

Gewählt wird im Wahllokal der Landtagsabgeordnete der die Interessen im Bundesland nach den Wahlen vertritt. Die Bewerber können in einer Wählergruppe, einer Partei organisiert oder als Einzelkandidat aufgestellt werden. Die Landtagsabgeordneten werden für eine Wahlperiode von 5 Jahren bei den Landtagswahlen in direkter und indirekter Wahl von den Einwohnern eines Bundeslandes gewählt. Die letzte Landtagswahl fand am 01. September 2019 statt. Gewählt werden, darf jede natürliche, wahlberechtigte Person die Ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft im Land Brandenburg hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Informationen kann man Ihnen direkt in Ihrem Wahllokal geben.

Wie viele Stimmem habe ich?

Jede Wählerin und jeder Wähler in Brandenburg hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die Direktkandidatin bzw. der Direktkandidat eigenen Wahlkreis gewählt. Wer im Wahlkreis die meisten dieser Stimmen bekommt, zieht direkt in den Landtag ein. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei oder Vereinigung. Diese Stimme bestimmt dann auch die prozentuale Sitzverteilung im Landtag.

Was ist die 5% Hürde?

Eine Partei oder Vereinigung muss mindestens fünf Prozent aller Landesstimmen in Brandenburg erringen, um Abgeordnete in den Landtag schicken zu können. Schafft sie das nicht, ist sie nicht im Landtag vertreten. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Wenn eine Partei ein Direktmandat in einem Wahlkreis erringt, erhält sie so viele Sitze im Landtag, wie es ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht.

Wahlberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Vollendung des
16. Lebensjahr

Die nächste Wahl findet 2029 statt.

amtliches Wahlergebnis  2024 zum Lantag in Brandenburg
amtliches Wahlergebnis der 2019 zum Landtag Brandenburg


Warum ist es wichtig, zur Wahl zu gehen?

Eine Demokratie funktioniert nicht ohne Wählerinnen und Wähler.

Wenn man nicht wählen geht, werden andere für dich entscheiden.

Eine aktive Beeinflussung der Politik passiert nur, wenn du dein Recht zu wählen auch nutzt.

Wenn du vertreten werden möchtest, dann musst du auch jemanden wählen, der dich vertritt.

Wählen zu gehen ist ein Privileg

Gehen Sie bitte wählen, denn jede Stimme zählt!
Entscheiden Sie mit, welche Ziele oder eigenen Wünsche und Interessen Sie verwirklicht sehen möchten.