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Wahlen in Hoppegarten, Neuenhagen, Kreistag und Landtag

In den Gemeinden Hoppegarten und Neuenhagen nehmen wir aktiv an den demokratischen Prozessen teil, um Ihre kommunalpolitischen Anliegen gezielt und wirkungsvoll zu vertreten.

Unsere politische Präsenz konzentriert sich dabei auf drei zentrale Ebenen:

Die Gemeindevertretung, wo wir uns für die unmittelbaren Belange unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Die Landtagswahlen sowie die Kreistagswahl, um die Interessen unserer Gemeinden auch auf Kreisebene nachdrücklich zu artikulieren.

Bei der Bürgermeisterwahl, stellen der wir mit einem kompetenten Kandidaten die Weichen für eine zukunftsorientierte Kommunalentwicklung oder unterstützen einen Kandidaten zur Bürgermeisterwahl. Bewusst verzichten wir auf eine Kandidatur bei Bundestags- und Europawahlen. Diese Fokussierung ermöglicht es uns, unsere gesamte politische Kraft und Expertise in die kommunale Ebene zu investieren – dort, wo Politik die Menschen unmittelbar in ihrem Lebensumfeld erreicht und wo wir durch direktes Engagement nachhaltige Verbesserungen erzielen können.

Wahlen zur Gemeindevertretung Hoppegarten Neuenhagen

Wahl zur Gemeindevertretung

Gewählt wird in Ihrem Wahllokal der Gemeindevertreter oder Vertreterin, der die Interessen im Rathaus nach den Wahlen vertritt. Die Bewerber können in einer Wählergruppe, einer Partei organisiert oder als Einzelkandidat aufgestellt werden. Die Gemeindevertreter werden für eine Wahlperiode von insgesamt 5 Jahren bei den Kommunalwahlen in direkter Wahl von den Einwohnern von Hoppegarten und Neuenhagen gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand am 26. Mai 2019 statt. Gewählt werden, darf jede natürliche, wahlberechtigte Person die Ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Neuenhagen hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Informationen kann man Ihnen direkt im Wahllokal geben.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jeder Wähler hat drei Stimmen. Diese kann er einem einzigen Bewerber oder einer einzigen Liste geben.

Es ist aber auch erlaubt, für mehrere Kandidaten einer Liste zu stimmen – oder seine Stimmen auf Listen und Bewerber verschiedener Parteien und Wählergruppen zu verteilen. Bei mehr als drei Kreuzen verliert der ganze Stimmzettel seine Gültigkeit. Bei der Stimmabgabe muss sich die Wählerin / der Wähler nicht an die Reihenfolge der jeweilien Liste halten.

Wahlberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Vollendung des
16. Lebensjahr

Die nächste Wahl findet 2029 statt.

Sie wollen Gemeindevertreter bei den nächsten Wahlen werden?
Dann sollten Sie mit uns in Kontakt treten und bei uns Mitglied werden. Näheres dazu finden Sie hier

Wahlergebnis 2024 in Neuenhagen
Wahlergebnis 2024 in Hoppegarten

 
Wahlen zum Kreistag Märkisch-Oderland

Wahlen zum Kreistag Märkisch-Oderland

Gewählt wird im Wahllokal der Kreistagsabgeordnete der die Interessen im Kreistag nach den Wahlen vertritt. Die Bewerber können in einer Wählergruppe, einer Partei organisiert oder als Einzelkandidat aufgestellt werden. Die Kreistagsabgeordneten werden für eine Wahlperiode von 5 Jahren bei den Kommunalwahlen in direkter Wahl von den Einwohnern eines Wahlbezirkes gewählt. Die letzte Kreistagswahl fand am 26. Mai 2019 statt. Gewählt werden, darf jede natürliche, wahlberechtigte Person die Ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft im Landkreis Märkisch -Oderland hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Informationen kann man Ihnen direkt in Ihrem Wahllokal geben.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jeder Wähler hat drei Stimmen. Diese kann er einem einzigen Bewerber oder einer einzigen Liste geben.

Es ist aber auch erlaubt, für mehrere Kandidaten einer Liste zu stimmen – oder seine Stimmen auf Listen und Bewerber verschiedener Parteien und Wählergruppen zu verteilen. Bei mehr als drei Kreuzen verliert der ganze Stimmzettel seine Gültigkeit. Bei der Stimmabgabe muss sich die Wählerin / der Wähler nicht an die Reihenfolge der jeweilien Liste halten.

Wahlberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Vollendung des
16. Lebensjahr

Die nächste Wahl findet 2029 statt.

Sie wollen Kreistagsabgeordneter bei den nächsten Wahlen werden?
Dann sollten Sie mit uns in Kontakt treten und bei uns Mitglied werden. Näheres dazu finden Sie hier

Wahlergebnis der letzten Wahl 2024 zum Kreistag

Wahlen zum Landtag Brandenburg

Wahlen zum Landtag Brandenburg

Gewählt wird im Wahllokal der Landtagsabgeordnete der die Interessen im Bundesland nach den Wahlen vertritt. Die Bewerber können in einer Wählergruppe, einer Partei organisiert oder als Einzelkandidat aufgestellt werden. Die Landtagsabgeordneten werden für eine Wahlperiode von 5 Jahren bei den Landtagswahlen in direkter und indirekter Wahl von den Einwohnern eines Bundeslandes gewählt. Die letzte Landtagswahl fand am 01. September 2019 statt. Gewählt werden, darf jede natürliche, wahlberechtigte Person die Ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft im Land Brandenburg hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Informationen kann man Ihnen direkt in Ihrem Wahllokal geben.

Wie viele Stimmem habe ich?

Jede Wählerin und jeder Wähler in Brandenburg hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die Direktkandidatin bzw. der Direktkandidat eigenen Wahlkreis gewählt. Wer im Wahlkreis die meisten dieser Stimmen bekommt, zieht direkt in den Landtag ein. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei oder Vereinigung. Diese Stimme bestimmt dann auch die prozentuale Sitzverteilung im Landtag.

Was ist die 5% Hürde?

Eine Partei oder Vereinigung muss mindestens fünf Prozent aller Landesstimmen in Brandenburg erringen, um Abgeordnete in den Landtag schicken zu können. Schafft sie das nicht, ist sie nicht im Landtag vertreten. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Wenn eine Partei ein Direktmandat in einem Wahlkreis erringt, erhält sie so viele Sitze im Landtag, wie es ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht.

Wahlberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Vollendung des
16. Lebensjahr

Die nächste Wahl findet 2029 statt.

amtliches Wahlergebnis  2024 zum Lantag in Brandenburg
amtliches Wahlergebnis der 2019 zum Landtag Brandenburg


Warum ist es wichtig, zur Wahl zu gehen?

Eine Demokratie funktioniert nicht ohne Wählerinnen und Wähler.

Wenn man nicht wählen geht, werden andere für dich entscheiden.

Eine aktive Beeinflussung der Politik passiert nur, wenn du dein Recht zu wählen auch nutzt.

Wenn du vertreten werden möchtest, dann musst du auch jemanden wählen, der dich vertritt.

Wählen zu gehen ist ein Privileg

Gehen Sie bitte wählen, denn jede Stimme zählt!
Entscheiden Sie mit, welche Ziele oder eigenen Wünsche und Interessen Sie verwirklicht sehen möchten.