PM: Bürgermeister Siebert vom Landrat zum Abschuss freigegeben?

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Die Fraktion FREIE MITTE / FDP mahnt zur Besonnenheit und Akzeptanz des Wählerwillens

Bürgermeister Hoppegarten Sven Siebert zum Abschuss freigegeben

Mit einem bemerkenswerten Interview gegenüber der Märkischen Oderzeitung hat der Landrat von Märkisch-Oderland in die Diskussion rund um das Abwahlbegehren gegen den Bürgermeister der Gemeinde Hoppegarten Sven Siebert eingegriffen. Obwohl er sich zu Beginn noch weigerte, einen Hauptschuldigen zu benennen, entpuppte sich das restliche Interview als Scherbengericht.

Amtspflichtverletzungen und fragwürdige Aussagen

Der Landrat bezichtigte Siebert mehrerer Amtspflichtverletzungen, nimmt aber gleichwohl die eigene Pflicht, sich öffentlich nicht zu nicht abgeschlossenen Verfahren zu äußern nicht so genau. So möchte er ein laufendes Disziplinarverfahren unbedingt noch vor dem Wahltermin beenden und offenbar auch verkünden. Darüber hinaus stellt er Siebert öffentlich ein vernichtendes Zeugnis aus.

„Dieser Vorgang ist bedenklich,“ erklärte hierzu Sandra Machel, Vorsitzende der Fraktion FREIE MITTE / FDP in der Gemeindevertretung Hoppegarten, „die schlechte Verfassung der Verwaltung ist auch uns ein Dorn im Auge. Ob ein schlichter Tausch des Bürgermeisters die wichtigsten Probleme löst, wird aber auch innerhalb unserer Fraktion sehr intensiv diskutiert und nicht einheitlich gesehen. Deshalb wollten wir mit einer Mediation die Fronten aufweichen. Das dürfte sich spätestens jetzt erledigt haben. Sollte die Abwahl jetzt wieder nicht gelingen, wird die Zusammenarbeit danach komplett zum Erliegen kommen.“

Zweifel an der Fairness des Verfahrens

„Die Regeln der Fairness sind einzuhalten,“ ergänzte Nico Körper (Fraktion FREIE MITTE / FDP), „daran habe ich so meine Zweifel, insbesondere, weil die Ausführungen des Landrats zum zweiten Disziplinarverfahren kaum erläutert werden, das Urteil aber schon festzustehen scheint. Für Amtsvergehen gibt es geregelte Verfahren, die sowohl wir als auch der Landrat einhalten müssen. Dazu gehört dann aber auch, dass niemand vorverurteilt oder der Rechtsstaat missachtet wird. Es kann doch nicht sein, dass hier über die Presse Verwaltungsverfahren und deren Ergebnisse verkündet werden, die nach Kommunalverfassung nur nichtöffentlich behandelt werden dürfen.“

„Die Äußerungen des Landrats sind auch aus einem anderen Grund ein großes Problem,“ gibt Anja Oehmichen (ebenfalls Fraktion FREIE MITTE / FDP) zu bedenken, „wir können nicht wählen, bis uns das Ergebnis passt, für eine Wiederholung braucht es Gründe. Wenn aber der erste Bürgerentscheid wiederholt werden muss, weil es eine mutmaßliche Verletzung des Neutralitätsgebots durch andere Hauptverwaltungsbeamte in Flugblättern gab, was ist dann dieses Interview des Landrats? In diesem prügelt er öffentlich wenige Wochen vor der Wahl auf Siebert ein und erklärt, noch vor der Wahl ein Disziplinarverfahren beenden und das offenbar schon feststehende Urteil verkünden zu wollen. Neutralität im Wahlkampf sieht anders aus.“

Allein dieses Interview dürfte daher dazu geführt haben, dass auch der zweite Bürgerentscheid rechtlich auf tönernen Füßen steht.
Ein Ende der Misere rückt damit in weite Ferne.

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