KEINE VERSTECKTEN STEUERERHÖHUNGEN! – FREIE MITTE fordert fairen Umgang mit Bürgern

Wahrscheinlich sind auch Sie betroffen und haben ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeit genutzte Modell der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber ordnete die Grundsteuergesetzgebung Ende des Jahres 2019 neu. Die Änderungen betreffen sowohl Immobilieneigentümer und – da umlagefähig – auch alle Mieterinnen und Mieter.

Die Neuberechnung der Grundstückwerte hat bei vielen Grundstücksbesitzer für Irritationen gesorgt. Wer den neuen Wert mit dem aktuellen Grundsteuerhebesatz – also dem von den Kommunen festgelegten Faktor für die Berechnung der Grundsteuer multiplizierte – sah sich schon gezwungen, sein Auto zu verkaufen. So hoch waren die Werte.

Selbstverständlich wird es so nicht bleiben. Die Kommunen sind gezwungen, die Hebesätze neu festzulegen. Einige Gemeinden haben bereits heute signalisiert, die Festlegung für eine Steuererhöhung zu nutzen.

In Zeiten der steigenden finanziellen Belastungen für die Bürger darf es keine weiteren Steuererhöhungen durch die Hintertür geben. Wir haben deshalb einen Antrag eingebracht, um die Aufkommensneutralität für die Gemeinde bis Ende 2025 festzulegen. Das schließt Erhöhungen im Einzelfall zwar nicht aus, aber diese sind dann nur auf den hohen Wert des Grundstücks zurückzuführen. Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin ist finanziell solide aufgestellt und in der Lage, mit den aktuellen Steuereinnahmen ihre Ausgaben zu bestreiten. Eine Erhöhung des aktuellen Grundsteueraufkommens zulasten der Bürgerinnen und Bürger ist deshalb für die nächsten Jahre nicht notwendig.

Wir bleiben für Sie am Ball!

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